EuGH-Gutachterin: Mehr Zeit für Klagen bei Impfschäden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg könnte den Verbraucherschutz bei Impfschäden erweitern. Das jedenfalls schlug heute eine einflussreiche EuGH-Rechtsgutachterin in Luxemburg vor.
Danach sollen Klagen auch noch nach mehr als zehn Jahren möglich sein, wenn erst dann die Folgeschäden endgültig feststehen. Ein Urteil wird im Herbst erwartet. Das Gutachten ist dabei nicht verbindlich, die Luxemburger Richter folgen den Empfehlungen aber in den meisten Fällen.
Im Streitfall ließ sich eine Frau in Frankreich 2003 gegen Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis impfen. In der Folge traten anhaltende Schäden auf. 2008 ergab eine Muskelbiopsie, dass diese einem Bestandteil des Impfstoffs zugeordnet werden können.
Erst 2016 stellten die Ärzte fest, dass sich der Zustand der Frau stabilisiert habe und eine Verschlimmerung nicht mehr zu erwarten sei. Daraufhin klagte sie den Hersteller auf Schadenersatz. Dieser berief sich in erster Instanz erfolgreich auf Verjährung. Das Berufungsgericht in Rouen legte den Streit dem EuGH vor.
Hintergrund sind die Regelungen der EU-Produkthaftungsrichtlinie. Diese sieht eine Klagefrist von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens vor, zudem eine Klageausschlussfrist von zehn Jahren ab Verkauf beziehungsweise Inverkehrbringen des Produkts.